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Fachklinik für Entwöhnungsbehandlung

Alkohol- und Medikamentenentwöhnung

Herzlich willkommen auf der Internet-Seite des Bereiches für Alkohol- und Medikamentenentwöhnung im Klinikum Bremen-Ost und seinen sozialpsychiatrischen Beratungsstellen/Ambulanzen West, Mitte, Süd und Ost.

Die Entwöhnung von Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit hat eine lange Tradition in unserer Klinik und den ihr zugeordneten Beratungsstellen in den Bremer Stadtteilen. Sie umfasst heute sowohl einen vollstationär-/tagesklinischen Bereich auf dem Gelände des Klinikums („Haus Delbrück“), als auch einen ambulanten Behandlungszweig, der z.Zt. in den Beratungsstellen Ost und Mitte angeboten wird. Hier

können betroffene Menschen aus Bremen und dem niedersächsischen Umland nach einer bereits abgeschlossenen körperlichen Entgiftung lernen, langfristig abstinent zu leben. Sie werden dabei von erfahrenen SuchttherapeutInnen unterstützt und dazu angeregt, notwendige Veränderungsschritte im persönlichen, sozialen und beruflichen Bereich in die Wege zu leiten.

Der vollstationär-/tagesklinische und der ambulante Behandlungszweig unserer medizinischen Rehabilitation von Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit arbeiten inhaltlich und organisatorisch eng zusammen. Hierdurch wird es unseren Patienten ermöglicht, das für sie geeignete und therapeutisch jeweils erforderliche Behandlungsangebot im Rahmen der Vorgaben der zuständigen Leistungsträger flexibel in Anspruch nehmen zu können. Unabhängig davon jedoch, ob eine ambulante, eine tagesklinische oder eine vollstationäre Entwöhnungsmaßnahme in Anspruch genommen wird, müssen für eine Entwöhnungsmaßnahme bestimmte persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Bei der Klärung des Rehabilitationsanspruches werden Ratsuchende und Interessierte von den hierfür zuständigen Mitarbeitern unserer Sucht- Akut-Stationen, unseres stat. Motivationsbereiches und unserer sozialpsychiatrischen Beratungsstellen West, Mitte, Süd und Ost unterstützt. Die entsprechenden Mitarbeiter können dann bei Bedarf auch das notwendige Antragsverfahren auf medizinische Rehabilitation in die Wege leiten.